
Steuern sparen und fürs Alter vorsorgen
Altersvorsorge aus vermögenswirksamen Leistungen
Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (vL) -
entweder als freiwillige Leistung gemäß Tarifvertrag oder aufgrund einer bestehenden Betriebsvereinbarung.
entweder als freiwillige Leistung gemäß Tarifvertrag oder aufgrund einer bestehenden Betriebsvereinbarung.
Hierauf fallen regelmäßig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Diese zusätzlichen Belastungen reduzieren am Monatsende das Nettogehalt Ihres Arbeitnehmers. Investiert Ihr Arbeitnehmer anstelle dessen den vL-Betrag in die betriebliche Altersversorgung, so spart er für diesen Betrag die Steuern und die Sozialversicherungsabgaben.
Arbeitgeber-Vorteile:
- keine Sozialversicherungsbeiträge auf vermögenswirksame Leistungen
- keine zusätzlichen Belastungen
- Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können zumeist als Betriebsausgabe abgezogen werden (Gewinn- und somit steuermindernde Wirkung)
- zufriedene und motivierte Mitarbeiter
- Möglichkeit Sozialversicherungsersparnisse mit zusätzlichen Leistungen an den Arbeitnehmer weiterzugeben
Sichern Sie sich diese Vorteile! Wenn Sie mehr erfahren möchten, so sprechen Sie unsere Berater gerne an.
