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Bürgerentlastungsgesetz

Mehr Netto in der Tasche!

Die meisten Arbeitnehmer erleben mit der Auszahlung ihres Januargehaltes eine angenehme Überraschung: Die Nettoauszahlung wird spürbar höher ausfallen als in den vorangegegangenen Monaten. Denn die zahlreichen gesetzlichen Änderungen ab 2010 bringen deutliche Steuervorteile, die sofort spürbar sind. 
Unser Tipp: Setzen Sie die gewonnene Sparfähigkeit ein, um sich ein finanzielles Polster zu schaffen oder Ihre private Altersvorsorge zu stärken. Ihr Berater zeigt Ihnen gerne die Möglichkeiten, wie Sie Ihre staatlichen Geschenke optimal nutzen können.

Bürgerentlastungs-Gesetz

Mit dem ab 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungs-Gesetz können alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflege-Versicherung als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, soweit sie ein Leistungs-Niveau absichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Die Neuregelung gilt auch für Beiträge für mit versicherte Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Sonstige Vorsorge-Aufwendungen

Für sonstige Vorsorge-Aufwendungen wird die Höchstgrenze auf 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) angehoben. Dazu gehören Beiträge zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risiko-Lebensversicherung und zu freiwilligen Pflegeversicherungen. Wer also mit seinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenze noch nicht erreicht hat, kann auch weitere Vorsorge-Aufwendungen geltend machen.

Steuertarif

Bereits mit dem Konjunkturpaket II im Sommer dieses Jahres wurde beschlossen, den Grundfreibetrag ab Januar 2010 zu erhöhen: Für Alleinstehende ist das Einkommen bis 8.004 Euro und für Ehepaare bis 16.009 Euro steuerfrei. Gleichzeitig wurden die Steuersätze gesenkt.