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Volksbank Jever eG
BLZ: 28262254
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Freistellungsauftrag

Keine Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte

Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Der Staat belegt sie mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Bis zu 801 EUR für Ledige bzw. 1.602 EUR für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Dies ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, diesen oder einen Teilbetrag von der Steuer zu befreien.

Erteilung des Freistellungsauftrags

a) Ledige
Direkt im Internetbanking können Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag erteilen sowie einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern oder auch löschen. Dieser Vorgang ist online erledigt und Sie bestätigen ihn mit einer TAN. Für die Erteilung benötigen Sie Ihre Steuer-ID. Bitte halten Sie diese für die Eingabe bereit. Sofern Sie nicht für unser Internetbanking freigeschaltet sind, finden Sie unten ein Formular. Das füllen Sie bitte aus und reichen es uns unterschrieben postalisch oder in einer unserer Filialen ein. 

b) Verheiratete
Im öffentlichen Teil unserer Homepage und auch im geschützten Bereich Ihres Internetbankings erhalten Sie ein Formular zur Erteilung oder Anpassung Ihres Freistellungsauftrags. Dieses können Sie ausfüllen und uns postalisch zukommen lassen oder direkt in der Filiale abgeben. Wichtig ist, dass es von Ihnen und Ihrem Ehepartner unterschrieben sein muss, da wir die Änderung ansonsten nicht annehmen dürfen.

Seit 2011 nur noch unter Angabe der Steuer-ID
Seit 2011 gibt es eine wichtige Änderung bei neu gestellten Freistellungsaufträgen und deren Änderungen. Es muss die Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) angegeben werden, welche alle Steuerpflichtigen 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Bestehende Aufträge sind ohne Angabe der Steuer-ID noch bis Ende 2014 gültig.