Umstellung im HBCI Verfahren

Deaktivierung von HBCI-Sicherheitsdateien zum 01.08.2019

Aufgrund der neuen EU-Vorgaben aus der „payment service directive 2“ kurz PSD2 dürfen die Banken kein Onlinebanking mit Schlüsseldateien mehr anbieten. Aus diesem Grund müssen Kunden mit Onlinebanking über HBCI bis zum 01.08.2019 auf ein neues / alternatives Verfahren umstellen (z.B. mit Chipkarte). Danach ist das Onlinebanking mit einem USB-Stick / Speichermedium nicht mehr möglich.

HBCI mit Chipkarte

Verfahren, welches auf Ihrem bekannten Banking beruht. Anstelle des Sticks wird eine Chipkarte in ein Lesegerät eingesteckt und mit einer PIN bestätigt.

  • Gleiches Verfahren, wie das von Ihnen aktuell genutzte. Nur geändertes Speichermedium.
  • Sicherheitsmedium kann im Betrieb / Un-ternehmen verbleiben
  • Viele Transaktionen können mit einer PIN Eingabe auf einmal genehmigt werden.

  • Anschaffung Lesegerät und Chipkarte notwendig

PhotoTAN

Über ein Lesegerät wird mit Ihrer girocard eine TAN generiert und zur „Unterschrift“ des Auftrags mit Ihrer PIN eingegeben.

  • geringe Kosten.
  • flexibel (Nutzung auch in der Banking App oder Internetbanking möglich).
  • sehr schnelle Generierung der TAN.
  • Wird mit Ihrer girocard genutzt.
  • jede Zahlung muss mit einer einzelnen TAN bestätigt werden (Alternative: Sammelbuchung).
  • Neue Onlinebanking Vereinbarung notwendig.

VR-SecureGo App

Je Vorgang wird Ihnen eine TAN in eine speziell gesicherte App gesendet. Diese geben Sie zur „Unterschrift“ des Auf-trags, gemeinsam mit Ihrer PIN ein.

  • Kosten je Transaktion.
  • Flexibel (kann auch in der VR-Banking App oder im Internetbanking genutzt werden).
  • Keine zusätzliche Hardware notwendig.
  • jede Zahlung muss mit einer einzelnen TAN bestätigt werden (Alternative: Sammelbuchung).
  • An ein fest definiertes Smartphone gebunden.
  • Neue Onlinebanking Vereinbarung notwendig.